Gefördert werden Vorhaben, bei denen die organisierte Zivilgesellschaft zusammen mit Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen neues Wissen, neue Technologien oder neue Ansätze zu bereits existierenden technischen und sozialen Innovationen entwickelt. Hierzu gehören auch Projekte von gesellschaftlichen Akteuren, die sich einer bestehenden forschungsnahen Community zugehörig fühlen, wie beispielsweise der Maker-Bewegung.
Ebenfalls offen ist die Förderung für unterschiedliche Arten von Beteiligungsprozessen, von niedrigschwelligen Ansätzen für eine kurzzeitige Erhebung von Daten bis Ansätzen, die eine intensive mittel- und langfristige Involvierung der Bürger von der Entwicklung der Forschungsfrage bis zu ihrer Auswertung reichen.
Gefördert werden Vorhaben, die sowohl fachlich in ihrem Wissensgebiet als auch methodisch im Bereich der Bürgerforschung einen Erkenntnisgewinn und eine Weiterentwicklung darstellen.
Im Rahmen der Förderrichtlinie sollen vor allem neu initiierte Vorhaben und Kooperationen zwischen organisierter Zivilgesellschaft und wissenschaftlichen Einrichtungen gefördert werden.
Soweit möglich und für das Vorhaben zielführend sollen bereits existierende Orte des organisierten Lernens und bürgerschaftlichen Engagements, wie z. B. Wissenschaftsläden, Volkshochschulen, „Maker Spaces“ oder Museen, Bildungszentren sowie Initiativen außerschulischen Lernens in das Vorhaben miteinbezogen werden.
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, außerschulische Kultur- und Bildungseinrichtungen, weitere Institutionen (z. B. Initiativen, Vereine, Verbände, Stiftungen) mit Schwerpunkten in der Wissensgenerierung und -vermittlung, Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem nachgewiesenen Schwerpunkt auf Forschung, Bürgerwissenschaften, Wissenschaftskommunikation oder Bildung für nachhaltige Entwicklung.