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Nachrichten: Förderung  10.10.2019

Förderung grenzübergreifender Zusammenarbeit von Kultureinrichtungen

Die nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU unterstützt mit ihrem Programm „Kreatives Europa Kultur“ grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedensten Kultureinrichtungen.

Dabei gibt es zwei Projektkategorien:

Kleine Kooperationsprojekte: mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern
Große Kooperationsprojekte: mindestens 6 Kultureinrichtungen aus mindestens 6 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern

Folgende Aspekte sollten bei den Kooperationsprojekten bedacht werden (aus der Ausschreibung):
„Kooperation statt Koordination: Das Projekt sollte von allen Partnern gemeinsam und auf Augenhöhe konzipiert und umgesetzt werden; alle Partner sollen sich aktiv beteiligen.
  Europäischer Mehrwert: Die Projekte sollten nur mit europäischen Partnern sinnvoll umsetzbar sein und nicht auch genauso gut „nur“ lokal oder national stattfinden können.
  Grenzübergreifende Aktivitäten: Projektaktivitäten sollten in möglichst vielen europäischen Ländern stattfinden und miteinander in Zusammenhang stehen.

Projekte müssen mindestens eine, maximal drei der folgenden Programmprioritäten aufgreifen:

  • Länderübergreifende Mobilität
  • Publikumsentwicklung
  • Digitalisierung (Kapazitätenaufbau)
  • Neue Geschäftsmodelle (Kapazitätenaufbau)
  • Bildung und Ausbildung (Kapazitätenaufbau)
  • Interkultureller Dialog und soziale Integration von Migrant*innen und Geflüchteten
  • Kulturerbe, anschließend an das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018

Kleine Projekte können mit maximal 60% der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden. Für die Gesamtlaufzeit des Projekts und über alle Partner verteilt kann der Zuschuss maximal 200.000 Euro betragen. Die verbleibenden 40% müssen von der antragstellenden Einrichtung und den Kooperationspartnern aufgebracht werden.

Große Projekte können mit maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden. Für die Gesamtlaufzeit des Projekts und über alle Partner verteilt kann der Zuschuss maximal 2 Mio. Euro betragen. Die verbleibenden 50% müssen von der antragstellenden Einrichtung und den Kooperationspartnern aufgebracht werden.“

Die Antragstellung ist nur einmal jährlich möglich. Die nächste Antragsfrist ist am 27. November 2019, 17:00 (MEZ).

Quelle/ weitere Informationen

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Ein Angebot des dbv


Im Rahmen des knb


Gefördert über die Kultusministerkonferenz

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