Die nationale Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU unterstützt mit ihrem Programm „Kreatives Europa Kultur“ grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedensten Kultureinrichtungen.
Dabei gibt es zwei Projektkategorien:
Kleine Kooperationsprojekte: mindestens 3 Kultureinrichtungen aus mindestens 3 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern
Große Kooperationsprojekte: mindestens 6 Kultureinrichtungen aus mindestens 6 am Programm teilnahmeberechtigten Ländern
Folgende Aspekte sollten bei den Kooperationsprojekten bedacht werden (aus der Ausschreibung):
„Kooperation statt Koordination: Das Projekt sollte von allen Partnern gemeinsam und auf Augenhöhe konzipiert und umgesetzt werden; alle Partner sollen sich aktiv beteiligen.
Europäischer Mehrwert: Die Projekte sollten nur mit europäischen Partnern sinnvoll umsetzbar sein und nicht auch genauso gut „nur“ lokal oder national stattfinden können.
Grenzübergreifende Aktivitäten: Projektaktivitäten sollten in möglichst vielen europäischen Ländern stattfinden und miteinander in Zusammenhang stehen.
Projekte müssen mindestens eine, maximal drei der folgenden Programmprioritäten aufgreifen:
- Länderübergreifende Mobilität
- Publikumsentwicklung
- Digitalisierung (Kapazitätenaufbau)
- Neue Geschäftsmodelle (Kapazitätenaufbau)
- Bildung und Ausbildung (Kapazitätenaufbau)
- Interkultureller Dialog und soziale Integration von Migrant*innen und Geflüchteten
- Kulturerbe, anschließend an das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018
Kleine Projekte können mit maximal 60% der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden. Für die Gesamtlaufzeit des Projekts und über alle Partner verteilt kann der Zuschuss maximal 200.000 Euro betragen. Die verbleibenden 40% müssen von der antragstellenden Einrichtung und den Kooperationspartnern aufgebracht werden.
Große Projekte können mit maximal 50% der förderfähigen Gesamtkosten bezuschusst werden. Für die Gesamtlaufzeit des Projekts und über alle Partner verteilt kann der Zuschuss maximal 2 Mio. Euro betragen. Die verbleibenden 50% müssen von der antragstellenden Einrichtung und den Kooperationspartnern aufgebracht werden.“
Die Antragstellung ist nur einmal jährlich möglich. Die nächste Antragsfrist ist am 27. November 2019, 17:00 (MEZ).