Kultureinrichtungen im ländlichen Raum in Niedersachsen
Förderung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachen hat ein Investitionsprogramm für kleine Kultureinrichtungen aufgelegt. Antragsberechtigt sind kulturelle Einrichtungen, also auch Bibliotheken, wenn sie einer der folgenden Rechtformen angehören: eingetragene Vereine, GbR, gGmbH, GmbH, Stiftungen, Genossenschaften und sich in Niedersachen befinden.
Das Programm zielt darauf ab, notwendige Anschaffungen zu ermöglichen sowie die bauliche und technische Infrastruktur so weiterzuentwickeln, dass ein attraktives und zeitgemäßes Kulturangebot geschaffen werden kann. Es richtet sich an Einrichtungen, die nicht mehr als drei Vollzeitstellen haben.