Anträge für das Jahr 2020
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Berlin vergibt jährlich Projektmittel für die Digitalisierung des Kulturerbes der Archive, Bibliotheken, Museen und Gedenkstätten der Stadt. Nun wurde die neue Fördermittelrichtlinie für Anträge im nächsten Jahr veröffentlicht. Hier lassen sich alle Informationen hinsichtlich des Zwecks und der Rechtsgrundlage, dem Gegenstand der Förderung und zu Zuwendungsvoraussetzungen finden.
Digitalisierung wird hier umfassend definiert und beinhaltet alle Schritte:
- von der Inventarisierung (Erschließung),
- über das Datenmanagement und die Datenredaktion (ggf.auch bereits vorhandener digitaler Daten),
- die eigentliche Digitalisierung,
- die Präsentation der Objekte im Internet
- bis zur Sicherung der digitalen Langzeitverfügbarkeit.
Die Antragsfrist ist der 27.9.2019 und im Dezember 2019 werden dann, nach den Empfehlungen der Jury, die Förderentscheidungen bekanntgegeben.
Die fachliche Vorbereitung und Begleitung des Förderprogramms erfolgt durch das Forschungs-und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS). digiS berät und unterstützt die Antragsteller*innen, Interessierte können sich an folgende Adresse wenden: digis@zib.de oder die Erstellungshilfe für die Antragsgliederung nutzen.