Kulturstiftung der Länder: neue Förderlinie für Restaurierungen
Ab Herbst 2019
Der Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder hat beschlossen, ab Ende 2019 bis 2022 die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges mit insgesamt 700.000 € zu fördern. Für das erste Jahr stehen 100.000 € bereit, dann sind es jährlich 200.000 €.
Mit diesem Beschluss kann die Kulturstiftung der Länder erstmals eine eigene Förderlinie für die Restaurierung von Kulturgut nationalen Ranges einrichten. Es sollen insbesondere Museen, Bibliotheken und Archive unterstützt werden.
Die Antragsmodalitäten und -formulare zu der neuen Förderrichtlinie werden voraussichtlich im Herbst 2019 publiziert.
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