Neue Fassung und neues Antragsfenster
Bereits seit 2008 stellt das Bundesumweltministerium (BMU) Mittel für Klimaschutzprojekte in Kommunen zur Verfügung. Die sogenannte Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz und bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Bibliotheken können Anträge stellen und zwar:
- Bibliotheken in kommunaler Hand
- Bibliotheken als kommunaler Eigenbetrieb
- Bibliotheken in öffentlichen, gemeinnützigen und religionsgemeinschaftlichen Hochschulen
- Schulbibliotheken
Gefördert werden investive Maßnahmen wie Erneuerungen und Aufrüstungen bei der LED Außen- und Innenbeleuchtung, Sanierungen und Austausch von Lüftungsanlagen, Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren und Radabstellanlagen und Erarbeitungen von Klimaschutzkonzepten. Das Bundesumweltministerium baut die erfolgreiche Förderung des Klimaschutzes in Kommunen weiter aus. Mit Wirkung vom 5.6.2019 ist eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft getreten. Diese Fassung ist eine Weiterentwicklung der Kommunalrichtlinie vom 1.1.2019und setzt diese außer Kraft.
Nun ist das zweite Antragsfenster in diesem Jahr geöffnet: Zwischen dem 1.7.2019 und dem 30.9.2019 können Anträge auf Förderung gestellt werden.
Energiesparmodelle, Kommunale Netzwerke sowie Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement können ganzjährig beantragt werden.