Anträge bis Ende August
Das bereits seit zehn Jahren bestehende Programm der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) fördert Modellvorhaben im Bereich der Vermittlung, Integration und Diversitätsentwicklung. Dazu gehören z.B. die kulturelle Bildung für junge Menschen, die Inklusion von Menschen mit Behinderung, die Integration und interkulturelle Öffnung. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen – unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion und sozialer Lage sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben mit gesamtstaatlicher Relevanz im Bereich der Vermittlung, Integration und Diversitätsentwicklung. Die gesamtstaatliche Relevanzeines Vorhabens lässt sich vor allem durch eines oder vorzugsweise mehrere der folgenden Merkmale begründen:
- das Projekt wird von einer Einrichtung mit gesamtstaatlicher Bedeutung durchgeführt
- das Projekt wird als Kooperationsvorhaben in einem Verbund mehrerer Einrichtungen umgesetzt und vom Antragsteller koordiniert
- das Projekt hat modellhaften Anschub-und Impulscharakter
- das Projekt entfaltet durch seine Innovationskraft eine gesamtstaatliche Ausstrahlungskraft
- das Projekt nutzt neue oder experimentelle Konzepte bzw. Methoden
- das Projekt hat überregionalen Charakter und kann seiner Art nach nicht allein durch ein Bundesland wirksam gefördert werden
Fördermittel werden grundsätzlich in Höhe von 50.000 € bis 300.000 € pro Projekt zur Verfügung gestellt. Ein Eigenanteil von mind. 25 % wird gefordert.
Anträge für das Förderprogramm 2020 können bis zum 31.8.2019 eingereicht werden.