Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert über die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des Kulturguts (KEK) allein im Bereich des Sonderprogramms Bestandserhaltungsprojekte mit 4,5 Mio. €.
Erstmalig können in 2019 hier auch mehrjährige Projekte realisiert werden. Insgesamt sind 92 Vorhaben von Einrichtungen des Bundes, der Länder und Kommunen sowie von kirchlichen und privaten Trägern zur Förderung vorgesehen.
In der Pressemitteilung vom 16.5.2019 appellierte Staatsministerin Monika Grütters an vereinte Kräfte zum Bestandserhalt: „Die Erfahrung aus den bisherigen Projekten hat deutlich gezeigt, dass sich die Bewahrung unseres national wichtigen schriftlichen Kulturgutes nur mit vereinten Kräften von Bund, Ländern und Kommunen bewältigen lässt. Die Aufstockung der Sondermittel durch den Bund ist auch diesmal ein Zeichen an die Länder, ihrerseits Landesmittel in entsprechender Höhe bereitzustellen.“