Inklusionsprojekte freier, gemeinnütziger Einrichtungen
Die Aktion Mensch Lotterie unterstützt kleine, mittlere und große Projekte aus allen Lebensbereichen, die sich für Inklusion einsetzten. Seit 1.1.2019 gilt die neue Fördersystematik . Sie basiert auf den fünf Bereichen Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität. Dazu kommen mit „Inklusion einfach machen“ und einem Programm zur Unterstützung des Ausbaus von Basisstrukturen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa noch weitere Förderoptionen hinzu. Ein neuer Förderfinder soll helfen, die Entscheidungen für ein Programm zu erleichtern.
Antragsberechtigt sind nur freie, gemeinnützige Einrichtungen wie Vereine, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, Kirchen und Genossenschaften und damit natürlich auch nur Bibliotheken, die sich in der Trägerschaft einer der genannten Einrichtungsformen befinden oder Fördervereine, etc. Öffentliche Institutionen, also durch die öffentliche Hand dominierte Einrichtungen, können dagegen keine Förderung beantragen.
Die Zielgruppen der Aktion Mensch sind folgende: Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis 27 Jahre) und Menschen in sozialen Schwierigkeiten, dies umfasst insbesondere Menschen mit fehlender Wohnung, in gewaltgeprägten Lebensumständen oder bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung.
Die Höhe der Förderung beginnt 5.000 €. Die aufzubringenden Eigenmittel variieren von Projekt zu Projekt zwischen 10% und 30%. Es gibt allerdings auch Mikro- und Pauschalförderungen ohne Eigenbeteiligung. Bereits begonnene Vorhaben werden nicht gefördert.