Neue Förderrichtlinien ab 1.1.2019 in Kraft
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) hat in seine Fördertätigkeit Projekte aufgenommen, die sich der Aufarbeitung von Provenienzen von Kulturgut aus kolonialen Kontexten widmen. Für das Jahr 2019 stehen erstmals Fördermittel zur Verfügung; neben Museen sind auch Bibliotheken und Archive in Deutschland antragsberechtigt. Die Projekte sollen der systematischen Erforschung von Sammlungen und Beständen und der grundlegenden Aufarbeitung des historischen Kontexts in Bezug auf Sammlungszusammenhänge dienen. Kooperative Anträge sind möglich und Herkunftsländer bzw. -gesellschaften sollen gegebenenfalls mit in die Projekte eingebunden werden. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte werden sich der Förderbeirat und der Vorstand des Zentrums an den Priorisierungsempfehlungen aus dem „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ des Deutschen Museumsbundes orientieren.
Die Projektförderung erfolgt zunächst für max. 2 Jahre und kann um ein weiteres Jahr verlängert werden. Anträge können jeweils zum 1.1. und 1.6. eines Jahres eingereicht werden, damit sind Anträge erstmal am 1.6.2019 möglich.
Daneben gibt es die Möglichkeit, kurzfristige Projekte mit besonderer Dringlichkeit für max. sechs Monate außerhalb der Fristen zu beantragen.