BKM Sonderprogramm & KEK-Modellprojektförderung
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) hat im Jahr 2019 insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung. Es werden zwei Förderlinien angeboten. Im BKM Sonderprogramm können Bibliotheken und andere kulturgutbewahrende Einrichtungen Mittel für erhaltende Maßnahmen beantragen. Das Programm ist auf Mengenverfahren und Maßnahmen gegen Zerfall aufgrund säurehaltigen Papiers, durch Tintenfraß, Feuchtigkeit und Schimmel oder auch Schäden durch vermehrte Nutzung etc. ausgerichtet. Im Rahmen der KEK-Modellprojektförderung, die finanziell von der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) und der Kulturstiftung der Länder getragen wird, geht es 2019 vor allem um das Thema Prävention. Die Projekte können präventive Maßnahmen an schriftlichem Kulturgut als Good Practices modellhaft erproben.
In beiden Förderlinien ist er Regelfall eine einjährige Förderung. Es können aber auch in einem begrenzten Umfang überjährige Projekte gefördert werden.
Für das BKM Sonderprogramm ist die erste Frist in 2019 der 31.1.2019; für die KEK-Modellprojektförderung der 15.2.2019.