Die im Rahmen der Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erlassene Verordnung über befugte Stellen nach dem Urheberrechtsgesetz wurde am 14. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Teil I Nr. 45 S. 2423, online verfügbar via Bundesgesetzblatt). Die Verordnung ist wie auch das Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten.
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