Ein- und zweijährige Vorhaben in 2019/2020
Die Senatsverwaltung Kultur und Europa in Berlin vergibt zusätzliche Mittel für Projekte an die institutionell geförderten Kultureinrichtungen der Stadt. Die Ausschreibung ist spartenoffen und es können auch inter- und transdisziplinäre Aktionen beantragt werden. „Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu fördern, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Gefördert werden ein- und zweijährige Projekte und Programme der o.g. Antragsteller*innen, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelausstellungen, usw.).“
Barrierefreie Konzeptionen sind ausdrücklich erwünscht. Finanzierungen von Ankäufen oder Digitalisierungsprojekte sind, neben anderen in den Förderrichtlinie genannten Einschränkungen, nicht möglich. Die Höhe der Förderung ist nach oben und unten offen.
Die Bewerbungsfrist endet am 3. Dezember 2018 um 18.00 Uhr.