Neue Richtlinie ab 1. Januar 2019
Bereits seit 2008 stellt das Bundesumweltministerium (BMU) Mittel für Klimaschutzprojekte in Kommunen zur Verfügung. Die sogenannte Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz und bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Bibliotheken können Anträge stellen und zwar:
- Bibliotheken in kommunaler Hand
- Bibliotheken als kommunaler Eigenbetrieb
- Bibliotheken in öffentlichen, gemeinnützigen und religionsgemeinschaftlichen Hochschulen
- Schulbibliotheken
Gefördert werden investive Maßnahmen wie Erneuerungen und Aufrüstungen bei der LED Außen- und Innenbeleuchtung, Sanierungen und Austausch von Lüftungsanlagen, Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren und Radabstellanlagen und Erarbeitungen von Klimaschutzkonzepten.
Zu den Neuerungen ab 2019 „Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. […]Das erste Antragsfenster unter den Bestimmungen der neuen Kommunalrichtlinie öffnet sich vom 01. Januar bis zum 31. März 2019.“