Kulturministerium stellt 400.000 € für 2019 bereit
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg legt mit dem Landesförderprogramm Kulturelle Bildung und Partizipation einen besonderen Schwerpunkt auf die beiden Bereiche. Insgesamt 400.000 € können von Gemeinden oder Gemeindeverbänden sowie als gemeinnützig anerkannten juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts (also auch von Bibliotheken) beantragt werden.
Das Programm ist in zwei Förderlinien unterteilt:
- Förderlinie 1: Projektförderung ab 2.500 Euro (Projektlaufzeit: frühestens 01.02.2019 bis maximal 31.12.2019). Projekte dienen der Entwicklung neuartiger Herangehensweisen in der Vermittlungsarbeit.
- Förderlinie 2: strukturbildende Maßnahmen ab 20.000 Euro pro Jahr (Projektlaufzeit: frühestens 01.02.2019 bis maximal 31.12.2021). Sie sind als jahresübergreifende Projekte geplant, die besonders die Festigung wirksamer Strukturen in der Kulturvermittlung zum Inhalt haben.
Projektgebunden gefördert werden auch Weiterbildungsmaßnahmen für Akteur*innen, besonders in folgenden Bereichen: Öffnung für und Umgang mit Diversität, Umgang mit Digitalisierung und für die Kulturarbeit relevante betriebswirtschaftliche, juristische und administrative Kenntnisse.
Die Kooperation von Antragsstellenden mit mindestens einem Partner ist ausdrücklich erwünscht.
Zu erbringende Eigenanteile liegen bei mindestens 20 %.
Die Antragsfrist ist der 18. November 2018.