Mittel für Erneuerung sozialer Infrastruktur
Das Bundesbauministerium fördert seit 2017 mit dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ die „Erneuerung sowie den Aus- und Neubau sozialer Infrastruktur und deren Weiterqualifizierung zu Orten des sozialen Zusammenhalts und der Integration in den Städten und Gemeinden“. Bis 2020 stehen hierfür jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung.
Aus der Programmbeschreibung: „Ziel des Investitionspakts ist es, Angebote der quartiersbezogenen Integration und des sozialen Zusammenhalts zu schaffen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als Orte der Integration zu qualifizieren. Dies können sowohl Bildungseinrichtungen wie Schulen, Bibliotheken und Kindertagesstätten sein als auch Bürgerhäuser, Stadtteilzentren oder Sport- und Spielplätze.“ Es können aber auch Maßnahmen der begleitenden Unterstützung, z. B. durch Integrationsmanager*innen, gefördert werden.
Die Mittel werden als Bundesfinanzhilfe an die Länder gezahlt, wobei der Bund 75% der förderfähigen Kosten übernimmt. Das Land 15 % und die Kommune 10%. Antragsberechtigt sind ausschließlich die Kommunen, nicht die Bibliotheken oder anderen Einrichtungen selber. Die Fördermittel werden über die Länder verwaltet, Ansprechpartner sind die für Städtebauförderung zuständigen Ministerien und Behörden. Voraussetzung für die Antragstellung ist in der Regel, dass die betreffenden Einrichtungen in Programmgebieten der Städtebauförderung von Bund und Ländern liegen. Bisher konnten 14 Bibliotheksprojekte Mittel aus dem Investitionspakt für Umbau oder Ausbauten nutzen.