Fördermöglichkeit für FaMIs
Aus der Beschreibung des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF):
„Das Aufstiegsstipendium soll es engagierten Fachkräften mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung finanziell ermöglichen, ein Studium an einer Hochschule zu beginnen. Die Aufstiegsstipendien ergänzen die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und im Hochschulbereich. Denn Weiterbildung ist der Schlüssel zu Aufstieg und Erfolg im Berufsleben.“
Es wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Die Ausbildung muss mindestens zwei Jahre zurück liegen und Belege für die besondere Leistungsfähigkeit, z.B. sehr gute Noten bei der Abschlussprüfung, müssen angebracht werden können. Schulnoten sind aber unerheblich. Eine Altersgrenze gibt es ebenfalls nicht. Vollzeitstudierende erhalten einkommensunabhängige Pauschale monatlich; dazu gibt es Büchergeld und Betreuungspauschalen für Kinder unter 10 Jahren. Auslandspauschalen für Auslandsemester sind vorgesehen.