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Nachrichten: Förderung  07.08.2018

Pro*Niedersachsen – Kulturelles Erbe – Sammlungen und Objekte

Anträge bis zum 15.12.2018

Das Programm ist auf die Erforschung der Kulturschätze Niedersachsens ausgerichtet. „Ziel ist es, die kulturelle Überlieferung in Niedersachsen zu erschließen, zu erforschen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und somit neue Impulse für die Erforschung des kulturellen Erbes in Niedersachsen zu geben, auch unter Berücksichtigung von Gender- und Diversityaspekten.“

Kulturgeschichtliche Fragestellungen bilden den Schwerpunkt des geförderten Erkenntnisinteresses, aber auch innovative technische und naturwissenschaftliche Methoden sind förderfähig.

Antragsberechtigt sind u.a. vom Land finanzierte Bibliotheken, Museen und Archive. Sie sollten mit einer niedersächsischen Hochschule kooperieren. Hochschulen sind selbst antragsberechtigt, wenn sie über eine Sammlung struktureller Bedeutung verfügen. Antrage werden von Promovierten für eine Dauer von maximal drei Jahren und maximal 250.000 € gestellt. Die Kofinanzierung, die auch von Dritten übernommen werden kann, beträgt in der Regel mind. 30 %.

Fragen zur Programmausschreibung beantwortet

Christoph Schulz

Tel. 0511 / 120-2522

E-Mail: christoph.schulz@mwk.niedersachsen.de

Quelle/ weitere Informationen

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