Wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage können Vorschläge für Kandidaten zur Fachkollegienwahl machen. Diese wurden vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) bestimmt. Daneben sind die Mitglieder der DFG sowie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft für alle Fächer vorschlagsberechtigt. Die Frist zum Vorschlagen geeigneter Personen für eine Kandidatur läuft nun bis zum 31. Oktober 2018. Aufforderungsschreiben zur Einreichung der Vorschläge werden von der DFG-Geschäftsstelle an alle Vorschlagsberechtigten versandt.