Neues Antragsfenster ab Juli geöffnet
Bereits seit 2008 stellt das Bundesumweltministerium (BMU) Mittel für Klimaschutzprojekte in Kommunen zur Verfügung. Die sogenannte Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz und bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten.
Bibliotheken können Anträge stellen und zwar:
- Bibliotheken in kommunaler Hand
- Bibliotheken als kommunaler Eigenbetrieb
- Bibliotheken in öffentlichen, gemeinnützigen und religionsgemeinschaftlichen Hochschulen
- Schulbibliotheken
Für die Fälle 1-3 können folgende Fördergegenstände vom Träger beantragt werden:
- LED-Außenbeleuchtung (Förderung: 20-30%; für finanzschwache Kommunen : 24-37%)
- LED-Innenbeleuchtung (Förderung: 30%; 37%)
- Sanierung und Austausch von Lüftungsanlagen (25%; 31%)
- Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren (40%; 50%)
- Radabstellanlagen (50%; 62%)
- Merkblatt
Für Schulen (Fall 4) gelten erhöhte Förderquoten (eine zusätzlich höhere Förderquote für finanzschwache Kommunen greift allerdings nur, wenn die Kommune selbst Antragsteller ist).
- LED-Außenbeleuchtung (Förderung: 30%; für finanzschwache Kommunen: 39%)
- LED-Innenbeleuchtung (Förderung: 40%; 52%)
- Sanierung und Austausch von Lüftungsanlagen (35%; 45%)
- Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren (50%; 65%)
- Radabstellanlagen (50%; 62%)
- Merkblatt
Für alle genannten Maßnahmen gilt eine Mindestzuwendungssumme in Höhe von 5.000€, bzw. 10.000€ für die Radabstellanlagen.
Bis zum 30. September 2018 können Anträge gestellt werden.
Auskunft und Beratung bei
Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz.
Telefon 030 39 001-170