Nachfuchsförderung auch für Bibliothekswissenschaftler*innen
„Mit der Förderung im Rahmen der Bekanntmachung „Kleine Fächer – Große Potenziale“ erhalten jährlich bis zu zehn exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler aus den Kleinen Fächern die Möglichkeit, sich für den Zeitraum von drei Jahren an einer Universität oder Forschungseinrichtung in Deutschland mit selbstgewählten, neuen innovativen und gegebenenfalls interdisziplinären Forschungsfragen zu beschäftigen. […] Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben (Einzelvorhaben) an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächer gegebenenfalls in einem interdisziplinären Rahmen adressieren, zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler geeignet sind, Kooperationen und Vernetzungen fördern und das jeweilige Fach stärken.“ Die Bibliothekswissenschaft ist explizit Teil der förderfähigen Fächer. Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen in dem zweistufigen Verfahren ist der 15. September 2018.