Für Erleichterungen bei der Förderung kleiner Projekte
Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung hat sich in ihrer Funktion als Dach- und Fachverband für eine Vereinfachung der Zuwendungspraxis ausgesprochen. Gerade für in Förderfragen unerfahrene Akteure, die kleinere Projekte planen, ist es „nahezu unmöglich, alle Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides vollständig einzuhalten“. Die Verwaltungsvorschriften zu Bundes- und Landeshaushaltordnungen erlauben bei kleinen Projekten mit niedrigen Budgets jedoch große Spielräume bei der Ausgestaltung von Förderrichtlinien. Diese gilt es zu nutzen. Die BKJ fordert für Förderungen bis 50.000 € den Verzicht von aufwendigen Mittelanaforderungsverfahren und präferiert eine Auszahlung in regelmäßigen, gleich großen Teilbeträgen. Die Förderung kleinerer Projekte soll weniger auf zusätzliche formale Vorgaben fokussieren und mehr die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Zuwendungsempfängern in den Blick rücken. Ein weiterer angesprochener kritischer Punkt ist die Übertragung und Beauftragung der Mittelverwaltung an private Unternehmen, da aufgrund der Befürchtung selbst schadensersatzpflichtig zu werden, diese für situationsgerechte Einzelfallentscheidungen keinen Raum sehen. Hinsichtlich der Finanzierungsformen bevorzugt die BKJ zudem die Festbedarfsfinanzierung, da sie gegenüber der Fehlbedarfsfinanzierung, deutlich unbürokratischer ist und in der Realität die Fehlbedarfsfinanzierung dazu führt, dass keine weiteren Anstrengungen zur Einwerbung von zusätzlichen Mitteln unternommen werden, da sie das Gesamtbudget nicht erhöhen.