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Nachrichten: Förderung  25.05.2018

KEK: Förderung im Rahmen des BKM Sonderprogramms

Anträge bis 29. Juni 2018

Förderanträge können im Rahmen des BKM-Sonderprogramms der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) noch bis zum 29. Juni 2018 eingereicht werden. Der mögliche Förderbeginn ist dann der 17. September 2018.
Feuchtigkeit, Säurefraß oder Schimmel: Viele historische Handschriften und Bücher in Deutschlands Archiven und Bibliotheken sind akut gefährdet. Insgesamt stehen im Kulturerbejahr 2018 Sondermittel in Höhe von 1 Mio. Euro für Maßnahmen des Originalerhalts bereit.

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