EU-Fördermöglichkeit für Antidiskriminierungsmaßnahmen
Einreichfrist bis 09. Oktober 2018, 17 Uhr MEZ
Das EU-Aktionsprogramm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ möchte die humanistischen Werte innerhalb der Europäischen Union durch Unterstützung ausgewählter Projekte stärken. Im Rahmen eines aktuellen Förderaufrufs können öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken in Kooperation untereinander (Voraussetzung: mind. zwei Projektpartner, interessierte Einrichtungen können mittlerweile auch über das Teilnehmerportal recherchiert werden) oder auch mit privatrechtlichen Organisationen Gelder für Antidiskriminierungsprojekte beantragen. Gefördert werden dabei sowohl nationale als auch transnationale (europäische) Konsortien, deren Vorhaben einen europäischen Mehrwert besitzt. Die maximale Projektlaufzeit ist dabei auf 24 Monate begrenzt, ebenso wie die Höchstantragssumme in Höhe von 250.000 Euro (20% Eigenmittel werden vorausgesetzt).