Kultureinrichtungen bezahlen gelegentlich auch in indirekter Form Menschen: in Form von Aufwandsentschädigungen, Honoraren, Praktikantenbezahlungen oder Stundenentgelten. Dabei gibt es sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, stundenweise Kassenhelfer, Aufbauhelfer, Programmverteiler und Werkverträge. Allerdings kennen nur wenige den Unterschied zwischen Aufwandsentschädigungen sowie bezahlter Tätigkeit, zwischen kurzfristig und geringfügig Beschäftigten, zwischen klassischer Selbstständigkeit und Scheinselbständigkeit. Das Seminar möchte dazu beitragen, dass die Verantwortlichen künftig sicher hinsichtlich der genannten Begrifflichkeiten differenzieren, sichere Entscheidungen treffen können. Um verbindliche Anmeldung zur Veranstaltung wird gebeten; die Teilnahmegebühr bewegt sich zwischen 65 bzw. 35 Euro.
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