Aktuelle steuerrechtliche Hinweise des Bundesministeriums für Finanzen
Im Hinblick auf die steuerliche Handhabung des Crowdfundings, d.h. des Sammelns von zumeist kleineren Geldbeträgen zugunsten eines größeren Akquise-Ziels, bestehen häufig Irritationen. Oftmals als Schenkung verstanden, wird angenommen, dass Finanzämter kein Interesse an dieser Form der Mitteleinwerbung hätten. Dies ist jedoch schlichtweg falsch, wie die aktuelle Handreichung des Bundesministeriums der Finanzen zu diesem Thema zeigt: schließlich beruhen die meisten Crowdfunding-Aktionen auf dem Prinzip der Gegenleistung, d.h. abgestuft je nach der finanziellen Unterstützung für ein bestimmtes Vorhaben gibt es als „Gegenleistung“ ein Dankeschön in Form eines wie auch immer gearteten Wirtschaftsgutes. Damit ist Crowdfunding wie jeder andere Gewerbebetrieb steuerpflichtig.