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Nachrichten: Förderung  09.03.2018

Antragsfenster „Kommunalrichtlinie“

Einreichfrist endet am 31. März 2018

Seit 2008 hat das Bundesumweltministerium im Rahmen von über 10.000 Vorhaben das kommunale Umfeld bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und der Reduzierung von Treibhausgasemissionen unterstützt. Im aktuellen Antragsfenster stehen wieder Einstiegsberatungen, Klimaschutz(teil)konzepte und investive Klimaschutzmaßnahmen als Optionen zur Verfügung. Antragsberechtigt sind neben Kommunen u.a. kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen bzw. deren Träger sowie kommunale Unternehmen und Einrichtungen. Noch bis zum 31. März 2018 können Fördermittelanträge im aktuellen Förderfenster der „Kommunalrichtlinie“ eingereicht werden; hingegen ganzjährig beantragt werden können Personalstellen zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten und Energiesparmodellen.

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