Aufruf „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“: Inklusion und Beteiligung von EU-Bürgerinnen und Bürgern
Bewerbungsschluss ist der 26. April 2018, 17 Uhr MEZ
Die aktuelle Ausschreibung im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ adressiert die Beteiligung und Inklusion insbesondere „mobiler“ EU-Bürger und ihrer Familien sowohl in das gesellschaftliche als auch politische Leben der aufnehmenden Gemeinden. Antragstellende transnationale Konsortien können aus zwei bis sechs öffentlichen oder privatrechtlichen Einrichtungen bestehen, wobei sich die Mindestantragssumme auf 75.000 Euro belaufen sollte. Die Kofinanzierungsrate liegt bei 80%, die restlichen 20% müssen vom Antragsteller aus Eigenmitteln gedeckt werden. Die Dauer eines Projekts sollte 24 Monate nicht übersteigen.