Kultur vor Ort – Möglichkeiten inklusiver Kulturarbeit im Sozialraum
Fachtagung
Die UN‐Behindertenrechtskonvention fordert in Artikel 30 die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am kulturellen Leben: Menschen mit Beeinträchtigung soll ermöglicht werden, ihr kreatives, künstlerisches Potenzial zu nutzen, zu entfalten und gleichberechtigt an Kultur, Erholungs‐, Freizeit‐ und Sportaktivitäten teilzunehmen. Die Hemmschwellen jedoch für den Besuch von Konzerten, Ausstellungen oder anderen Angeboten in etablierten Kunststätten sind oft hoch, teilweise sogar unüberwindlich. Auf dem Fachtag sollen Möglichkeiten und Perspektiven der Überwindung dieser Hemmschwellen aufgezeigt werden. Die Teilnahmegebühr beläuft sich auf 46 Euro, um Voranmeldung wird gebeten.