Sondermittel zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes
Antragsfrist 29. März bzw. 29. Juni 2018
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes (KEK) stellt Archiven und Bibliotheken für 2018 zusätzliche Mittel für Bestandserhaltung zur Verfügung. Der finanzielle Gesamtumfang eines Projektes sollte sich dabei auf etwa 40.000 bis 50.000 Euro belaufen, 50% davon können durch die KEK gefördert werden, die andere Hälfte muss über Eigenmittel finanziert werden. Die aktuellen Antragsfristen lauten: 29. März 2018 (Förderbeginn: 01. Juli 2018) bzw. 29. Juni 2018 (Förderbeginn: 17. September 2018). Die Vorhaben müssen in 2018 abgeschlossen werden, eine überjährige Förderung ist nicht möglich.
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