Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Einreichfrist endet am 31. Januar 2018
Kulturprojekte aus den Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien können sich zweimal jährlich für Fördergelder der Kulturstiftung des Bundes bewerben. Im Rahmen dieser Allgemeinen Projektförderung gibt es keine thematischen Vorgaben, lediglich die Maßgabe, dass das Vorhaben innovativ sein sowie eine internationale Ausrichtung haben sollte. Die Antragssumme sollte sich zwischen 50.000 Euro und 250.000 Euro bewegen; zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten durch Eigen- und/oder Drittmittel gesichert sein.
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