Antragsfristen
Erasmus+ ist das europäische Aktionsprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Die für das Jahr 2018 bestehenden Erasmus+-Ausschreibungsfristen innerhalb der unterschiedlichen Leitaktionen (LA1: Lernmobilität von Einzelpersonen, LA2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren, LA3: Unterstützung politischer Reformen) unterstützen die in Deutschland ansässigen nationalen Agenturen für die genannten Förderbereiche mit Angeboten zur Skizzenberatung. Potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten auf diese Weise Unterstützung bei der Entwicklung ihrer Projektideen sowie der daran anschließenden Formulierung eines Fördermittelantrags. Relevante Fristen dafür lauten wie folgt:
Jugend
LA2: Einreichung der Skizzenformulare bis spätestens 3 Wochen vor anvisierten Abgabetermin (Antragsfristen: 01. Februar, 26. April, 04. Oktober)
LA3: Einreichung der Skizzenformulare bis spätestens 3 Wochen vor avisierten Abgabetermin (Antragsfristen: 01. Februar, 26. April, 04. Oktober)
Berufliche Bildung
LA1: Einreichung der Skizzenformulare bis spätestens 11. Dezember 2017(Antragsfrist endet am 01. Februar 2018)
LA2: Einreichung der Skizzenformulare bis spätestens 29. Dezember 2017 (Antragsfrist endet am 21. März 2018)
Erwachsenenbildung
LA1: Einreichung der Skizzenformulare bis spätestens 11. Dezember 2017(Antragsfrist endet am 01. Februar 2018)
LA2: Einreichung der Skizzenformulare bis spätestens 29. Dezember 2017 (Antragsfrist endet am 21. März 2018)