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Nachrichten: Förderung  03.11.2017

EU-Aktionsprogramm ERASMUS+ 2018

Allgemeine Informationen und Antragsfristen

Das europäische Aktionsprogramm ERASMUS+ steht für die Förderung der allgemeinen beruflichen Bildung, der Jugend und dem Sport. Im Zentrum steht dabei die Unterstützung der Mobilität zu Lernzwecken sowie der transnationalen Zusammenarbeit. Wichtig ist hierbei u.a. der Austausch bewährter Praxis im Bildungs- und Jugendbereich. ERASMUS+ adressiert dabei:

  1. Jugendliche, 
  2. Auszubildende,
  3. haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte in den verschiedenen Bildungsbereichen sowie
  4. administratives Fachpersonal.

Darüber hinaus fördert das Programm „Strategische Partnerschaften“ in denen der gegenseitige Austausch und die Vernetzung mit bildungsrelevanten Partnereinrichtungen im europäischen Ausland im Mittelpunkt stehen.
Das Gesamtvolumen von ERASMUS+ für 2018 beläuft sich auf 2,7 Milliarden Euro, das sind 200 Millionen mehr als 2017, zur Finanzierung von Projekten in allen Bildungsbereichen. Priorität besitzt dabei die Förderung von sozialer Inklusion durch Bildung, Jugendarbeit und Sport.

Antragsfristen für Vorhaben in der allgemeinen und beruflichen Bildung
Mobilitätsprojekte:

1. Februar 2018 für Vorhaben, die zwischen dem 01. Juni und dem 31. Dezember 2018 stattfinden


Strategische Partnerschaften:

21. März 2018 für Projekte, die zwischen dem 01. September und dem 31. Dezember 2018 stattfinden

Quelle/ weitere Informationen

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