Frist für Vorschläge endet am 31. Oktober 2017
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Kulturstaatsministerin Monika Grütters, hat den BKM-Preis Kulturelle Bildung 2018 ausgeschrieben, wobei lediglich ausgewählte Mitglieder der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung sowie die BKJ selbst bis zum 31. Oktober 2017 Nominierungen vornehmen können.
Mit dem BKM-Preis Kulturelle Bildung werden seit 2009 hervorragende Projekte der künstlerisch-kulturellen Vermittlung ausgezeichnet. Für die Preise stehen insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. In der Regel werden drei Preise à 20.000 Euro an bereits realisierte Projekte vergeben; zudem ist bereits die Nominierung eines Projektes mit einem Anerkennungspreis in Höhe von 5.000 Euro verbunden. Ausgezeichnet werden Projekte der Vermittlung von Kunst und Kultur aller Sparten, Vorhaben oder entsprechende Netzwerke von gemeinnützigen juristischen Personen (Vereine, Stiftungen etc.), die bereits erfolgreich in die Praxis umgesetzt worden sind und die wegen ihrer bundesweiten Relevanz eine Würdigung durch die BKM verdienen.