Antragsfristen für Austauschvorhaben
Der jugend.kultur.austausch der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) unterstützt vielfältige Initiativen von Trägern der kulturellen Kinder- und Jugendbildung. Für außerschulische Begegnungsprogramme der Kulturellen Bildung können Mittel direkt bei der BKJ beantragt werden. Die Antragstermine für die Förderung von Begegnungen 2018 lauten wie folgt: (i) deutsch-chinesischer Austausch: 17.11.2017, (ii) bi-, tri- und multilateraler Austausch mit anderen Ländern: 31.10.2017, (iii) deutsch-polnischer sowie trilateraler Austausch unter Beteiligung Polens: 31.03.2018 sowie (iv) deutsch-griechischer Austausch: laufende Antragstellung möglich, jedoch mindestens 3 Monate vor Maßnahmenbeginn. Antragstermine für die Förderung von Begegnungen mit Partnern aus Ländern des Globalen Südens 2018: (i) 15.11.2017 für Projekte, die im 2. Quartal 2018 beginnen sollen, (ii) 15.02.2017 für Projekte, die im 3. Quartal 2018 beginnen sollen und (iii)15.05.2018 für Projekte, die im 4. Quartal 2018 beginnen sollen.