Die Kulturstiftung des Bundes vergibt im Rahmen einer allgemeinen Projektförderung zwischen 50.000 und 250.000 € für die Produktion, Planung und/ oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen wie Ausstellungen, Aufführungen oder Symposien. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der gesicherte Anteil monetärer Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mind. 20% der Projektgesamtkosten. Förderanträge können jederzeit jeweils zum 31. Januar bzw. zum 31. Juli eines Jahres eingereicht werden.
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