Frist für Projektskizzen endet am 31. Juli 2017
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert innovative Konzepte, Modelle und Maßnahmen zur aufsuchenden lebensweltlich orientierten Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie deren modelhafte Erprobung in einem repräsentativen Umfeld. Die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte sind dabei für potenzielle Projektvorhaben denkbar: (i) (Weiter-)Entwicklung von flexiblen und innovativen Formen non-formalen, informellen sowie selbstorganisierten Lernens bzw. deren Transfer und Anpassung an den Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie die Entwicklung passender Lehr- und Lernmaterialien, (ii) Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur Ansprache und Sensibilisierung des mitwissenden Umfelds, (iii) Qualifizierung des Bildungspersonals sowie des Personals an Schlüsselstellen, (iv) Abbau vorhandener Lernhindernisse und Lernhemmnisse bei Personen mit nur geringen literalen und mathematischen Grundkenntnissen, (v) Auseinandersetzung mit sonstigen Handlungsfeldern, die sich aus den identifizierten Bedarfen im lebensweltlichen Raum ergeben. Antragsberechtigt innerhalb der Ausschreibung sind in der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener sowie im lebensweltlichen Bereich agierende Einrichtungen mit sozialräumlichem Bezug, die im Rahmen eine Projektkooperation gemeinsam tätig werden. Der maximale Förderzeitraum mit einer jährlichen Zuwendung von bis zu 300.000 € umfasst 36 Monate. Das Verfahren ist 2stufig, d.h. bis zum 31. Juli 2017 können zunächst Projektskizzen beim Bundesinstitut für Berufsbildung, dem verantwortlichen Projektträger, eingereicht werden; nach positiver Begutachtung dieser erfolgt die Aufforderung zur Erarbeitung eines Formalantrags.