Bewerbungsfrist endet am 29. Juni 2017, 17 Uhr MEZ
Im Rahmen von Horizon 2020 fördert die EU-Kommission transnationale Projekte, die die Wahrnehmung von Bürgerrechten innerhalb der Europäischen Union verbessern. Ziel des Programmes ist dabei, die Inklusion von (mobilen) EU-Bürgern sowie ihren Familien in das politische und gesellschaftliche Leben ihres aktuellen Arbeits- und Lebensortes zu unterstützen. Erreicht werden kann dies u.a. durch Austausch, Erstellung und Verbreitung guter Praktiken zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Antragsberechtigt sind transnationale Konsortien, mit mindestens zwei Projektpartnern aus den 28 EU-Mitgliedsstaaten. Die Mindestantragssumme beläuft sich auf 75.000 Euro, wobei 80% des Projektvolumens seitens der EU kofinanziert werden; 20% der kalkulierten Gelder müssen die Antragsteller aus Eigenmitteln bestreiten. Projektanträge können in der Zeit vom 27. April bis zum 29. Juni 2017 (17.00 Uhr) über das Participant Portal eingereicht werden.