Zum am 06.08.2016 in Kraft getretenen Kulturgutschutzgesetz wurde durch die Staatsministerin für Kultur und Medien eine umfassende Handreichung für die Praxis vorgelegt.
Die Handreichung „enthält neben dem Gesetzestext und einer konsolidierten Gesetzesbegründung zahlreiche Erläuterungen, Hintergrundinformationen und Übersichten für die Praxis. Adressatenkreis der Handreichung sind insbesondere Sammler, Fachkreise wie Kulturgut bewahrende Einrichtungen, Verbände, Behörden auf Bundes- und Landesebene, Wissenschaft und Kunsthandel.“
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