Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste: Förderung von Provenienzforschung
Nächste Antragsfrist endet am 1. April 2017
Getragen von der Bundesregierung, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden wurde am 1. Januar 2015 die Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste gegründet. Die Stiftung stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung von NS-Raubgut zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist für längerfristige Forschungsprojekte endet am 1. April 2017. Einzelfallbezogener, kurzfristiger Forschungsbedarf wird ohne Frist ganzjährig gefördert.
Grundsätzlich können alle öffentlich unterhaltenen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland – vornehmlich Museen, Bibliotheken und Archive – einen Antrag auf Projektförderung bei der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste stellen. In der Regel sind Verdachtsmomente auf im Nationalsozialismus verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut in den Beständen Voraussetzung für einen Antrag.
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