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Nachrichten: Förderung  31.01.2017

Berliner Senat stockt Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung auf

750.000 Euro mehr für Projekte von und mit Geflüchteten

Auf Initiative des Berliner Senats wurde der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung um 750.000 € erhöht und damit die Bedeutung von kultureller Bildung für die Partizipation von Geflüchteten an der Berliner Stadtgesellschaft unterstrichen.

Bereits im vergangenen Jahr wurde der Sockelbetrag von 2 Mio. € auf 2,5 Mio. € mit Sondermitteln erhöht. 2017 stehen nun erstmals 2,75 Mio. € zur Verfügung. Mit den Sondermitteln sollen innovative und partizipative kulturelle Projekte von und mit Geflüchteten gefördert werden. Besondere Berücksichtigung finden Projekte, die der strukturellen Benachteiligung von Menschen mit Migrations- oder Fluchterfahrung Rechnung tragen. Durch die höhere Aufstockung im Jahr 2017 können sowohl mehr stadtweite als auch mehr kiezbezogene Projekte bewilligt werden.

Der Projektfonds Kulturelle Bildung fördert künstlerisch-kulturelle Projekte mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahre. Anträge können im Rahmen von drei Fördersäulen (für innovative, stadtweite oder bezirkliche Projekte) gestellt werden. Maßgeblich für eine Projektförderung ist die Zusammenarbeit zwischen mindestens zwei Partnern: mindestens einem aus dem Bereich Kunst/Kultur und mindestens einem aus den Bereichen Bildung/Jugend. Die Partner können Einzelpersonen sein, wie professionelle Künstler/innen oder Kulturschaffende und ebenso Institutionen, wie Bibliotheken, Schulen, Vereine etc.

Weitere Informationen
  • Pressemitteilung des Berliner Senats
  • Informationen zum Projektfonds auf der Kubinaut-Website
  • Aktuelle Antragsfrist Fördersäule 2

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