Antragsfrist endete am 2. Februar 2017
Die nächste Einreichnungsfrist für Anträge zur Fördermaßnahme „Mobilität des Bildungspersonals“ des EU-Bildungsförderprogramms Erasmus+ endet am 02. Februar 2017.
Auslandsaufenthalte in Erwachsenenbildung sowie beruflichen Aus- und Weiterbildung stellen eine hervorragende Möglichkeit dar, internationale Kompetenzen zu erwerben. Mobilitätsprojekte sind organisierte Lehr- oder Lernaufenthalte im europäischen Ausland. Im Bereich der Erwachsenenbildung richten sich die Projekte an Bildungspersonal. Im Bereich Berufsbildung können sowohl Lernende und als auch Bildungspersonal an den Projekten teilnehmen. Die Europäische Kommission fördert sie im Rahmen der Leitaktion 1 von Erasmus+.
Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (2014-2020). Im Zentrum von Erasmus+ steht die Förderung der Mobilität zu Lernzwecken und der transnationalen Zusammenarbeit. Das Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung voranbringen. In Deutschland ist die NA beim BIBB für die Umsetzung von Erasmus+ für den Bereich der Berufsbildung und der Erwachsenenbildung zuständig.