Deutsches Zentrum Kulturgutverluste - Antragsfrist 1. Oktober
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung von NS-Raubgut zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist für längerfristige Forschungsprojekte endet am 1. Oktober 2016. Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig.
Unabhängig von ihrem Wert können Kunstwerke, Möbel, Bücher und sonstiges Kulturgut Gegenstand der Untersuchung sein. Das Zentrum fördert systematische Bestandsprüfungen und Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen. Antragsberechtigt sind neben öffentlichen Einrichtungen auch private Sammlungen und privat getragene Einrichtungen in Deutschland, die bei der eigenen Suche nach NS-Raubgut den Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung folgen wollen.
Weitere Informationen zur Förderung sowie die aktuellen Antragsformulare sind zugänglich unter: www.kulturgutverluste.de/de/foerderung/foerderung-von-projekten. Im Vorfeld der Frist berät der Fachbereich Provenienzforschung Antragssteller in allen inhaltlichen und formalen Fragen.
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