Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus
Mit dem Investitionsprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential gefördert werden.
Im Jahr 2017 stellen Konversion von Militärflächen, interkommunale städtebauliche Kooperationen sowie barrierefreier und demographiegerechter Umbau der Städte und Gemeinden die Förderschwerpunkte dar.
Die Bundesmittel sind im Haushaltsjahr 2017 zu binden und werden in fünf Jahresraten 2017 bis 2021 kassenmäßig zur Verfügung gestellt. Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die jeweiligen Haushaltsjahre ist wie folgt vorgesehen:
2017: 5%
2018: 25%
2019: 30%
2020: 25%
2021: 15%
Der geplante Mittelabfluss des Projektes sollte sich nach Möglichkeit hieran orientieren. Mit dem Projektaufruf sind Städte und Gemeinden aufgerufen, bis zum 30. November 2016, 24:00 Uhr geeignete Vorschläge beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.