Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Auch im Jahr 2017 fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Auftrag des BMI und BMFSFJ, ergänzend zu den gesetzlichen Integrationsangeboten, Integrationsprojekte für Zuwanderinnen und Zuwanderer mit dauerhafter Bleibeperspektive.
Die Projekte können im Wege einer Anschubfinanzierung bis zu drei Jahre lang und mit einer Fördersumme von max. 50.000 Euro gefördert werden.
Zuwendungsempfänger sind u.a. Verbände, Kirchen, Träger der politischen Bildung, und Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind.
Die vom BAMF geförderten Projekte setzen im Wohnumfeld an, d.h. dort, wo alltägliche Kontaktmöglichkeiten zwischen Zuwanderern und Aufnahmegesellschaft bestehen. Im Fokus stehen sowohl die Integration der Zugewanderten als auch die interkulturelle Öffnung der Aufnahmegesellschaft. Eine Zusammenarbeit oder Beteiligung von Migrantenorganisationen wird besonders begrüßt. Eine Nachhaltigkeit der Projekte wird vorausgesetzt (Fortführung nach Förderende). Kooperationen sind in einer Kooperationsvereinbarung schriftlich zu fixieren.
Übergreifende Zielsetzungen der geförderten Projekte sind:
- Stärkung der Kompetenzen von Zugewanderten (besonders interessant für Bibliotheken)
- Gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben
- Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz
- Verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisation in die Integrationsarbeit vor Ort
Es gibt zwei Förderzweige:
- Altersunabhängige Projekte (Förderung des Ankommens und der Erstorientierung in der Kommune sowie Stärkung der Elternarbeit)
- Jugendprojekte (Begegnungsprojekte, Öffnung von Jugendgruppen)
Entsprechend den finanziellen Möglichkeiten sind Eigenmittel und Drittmittel einzubringen. Diese werden im Einzelfall vom BAMF geprüft. Die ausgewählten Projekte können voraussichtlich im 2. Quartal 2017 beginnen.
Antragsfrist ist der 9. September 2016. Antragsstellung erfolgt über das Online-Portal easy-Online.