Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Digitalisierung von Objekten des kulturellen Erbes veröffentlicht. Hochschulen, Museen und Archive sowie weitere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland sind aufgerufen für die Forschung relevante Objekte des kulturellen Erbes („cultural heritage“) in größerem Umfang zu digitalisieren, zu erschließen und der Wissenschaft zugänglich zu machen.
Ausgeschlossen ist die Digitalisierung von zweidimensionalen textbasierten Objekten.
Die Bekanntmachung besteht aus zwei Förderlinien, die einander ergänzen:
- I Konzepte: Ziel ist die Erstellung von Digitalisierungskonzepten für Objekte des kulturellen Erbes. Antragstellende sollen auf Basis ausgewiesenen fachlichen Forschungsinteresses aussagekräftige und umfassende Konzepte zur späteren Digitalisierung der betreffenden Objekte erarbeiten.
Die Erstellung ist bis zu 9 Monaten förderfähig. Antragsfrist ist der 31. Juli 2016. Das Förderverfahren für die Förderlinie I: Konzepte ist einstufig. - II Digitalisierung: Ziel dieser Förderung ist die Umsetzung von Digitalisierungskonzepten. Damit soll eine umfangreiche Erweiterung des digital vorliegenden kulturellen Erbes zum Zwecke der stärkeren Ausschöpfung des intellektuellen Potenzials dieser Objekte und ihre Bereitstellung für die Wissenschaft erreicht werden. Es kann nur ein Vorhaben pro Einrichtung eingereicht werden. Das Projekt ist bis zu drei Jahren förderfähig. Abgabefrist ist der 30. September 2016. Das Förderverfahren für die Förderlinie II: Digitalisierung ist zweistufig.
Insbesondere erwünscht sind Fragestellungen aus den Kleinen Fächern. Die Förderung erfolgt im Kontext des Rahmenprogramms für die Geistes- Kultur und Sozialwissenschaften im Themenschwerpunkt „Das kulturelle Erbe – von der Forschung bis zur Bildung“.
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