Förderprogramm "Miteinander, füreinander!"
Vorurteile werden dort abgebaut, wo ein direkter Kontakt zwischen Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung besteht. Dies belegt u.a. die im Auftrag der Robert Bosch Stiftung durchgeführte, repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach „Asyl und Asylbewerber: Wahrnehmungen und Haltungen der Bevölkerung 2014“.
Aus diesem Grund fördert die Robert Bosch Stiftung im Rahmen des Programms „Miteinander, füreinander! Begegnungen mit Flüchtlingen gestalten“ Praxisprojekte, die Begegnungen auf Augenhöhe zwischen Flüchtlingen und der lokalen Bevölkerung vor Ort initiieren.
Die Herkunft und alle damit verbundenen möglichen Unterschiede geraten dabei in den Hintergrund, das Gemeinsame rückt in den Vordergrund: Mit vereinten Kräften stellen lokale Bevölkerung und Flüchtlinge Projekte auf die Beine und profitieren von den gegenseitigen Stärken.
Für eine Förderung bewerben können sich:
- Initiativen und Projekte aus ganz Deutschland, die von der lokalen Bevölkerung und Flüchtlingen gemeinsam ausgeführt werden. Initiatoren oder Partner können Einrichtungen (z.B. Kultureinrichtungen), Gemeinden, Migrantenorganisationen, Flüchtlings(selbst)organisationen oder Vereine sein.
- Lokale Bevölkerung und Flüchtlinge müssen gleichberechtigt an der Gestaltung der Begegnung beteiligt sein. Das gegenseitige Kennenlernen und der Austausch sind geeignet, nachhaltige Verbindungen zu schaffen und ein gemeinsames Vorhaben zu begründen. Flüchtlinge sollen nicht Hilfsempfänger sein, sondern ihre Ideen und Fähigkeiten aktiv einbringen. Zielsetzung der Vorhaben ist immer eine doppelte: Gesellschaftliche Teilhabe von Flüchtlingen zu ermöglichen und Vorurteile in der aufnehmenden Gesellschaft abzubauen.
- Gefördert werden neue Ansätze sowie der Transfer andernorts bereits erprobter Projektideen auf das eigene Umfeld.
- Zielgruppen der Projekte sind in erster Linie Erwachsene mit und ohne Fluchterfahrung.
- Es kann eine Förderung von 1.000 bis maximal 15.000 € beantragt werden. Die Mindestprojektlaufzeit beträgt drei Monate.
Es gibt keine Bewerbungsfrist. Bewerbungen sind laufend möglich.
NICHT gefördert werden
- Einzelveranstaltungen (z.B. Willkommensfeste) sowie reine Sprachkurse und Projekte zur Traumabewältigung.
- Auch Begegnungscafés, Onlineangebote für Flüchtlinge oder reine Freizeitaktivitäten können nicht gefördert werden.