Einreichfrist 30. Mai 2016
Die Leitaktion 3 des EU-Programms Erasmus+ fördert Aktivitäten zur Unterstützung politischer Reformen in den Bereichen „allgemeine und berufliche Bildung“ und „Jugend“. Im Rahmen der aktuellen Ausschreibung können Vorschläge zur Verbreitung bewährter Verfahren eingereicht werden, die zur sozialen Integration in Europa beitragen. Damit knüpft die Europäische Kommission an die Erklärung zur Förderung von Politischer Bildung und der gemeinsamen Werte von Freiheit, Toleranz und Nichtdiskriminierung („Pariser Erklärung“) vom 17. März 2015 an.
Die eingereichten Vorschläge sollen eines der beiden Ziele verfolgen:
- Verhütung von Gewaltbereitschaft und Radikalisierung sowie Förderung von demokratischen Werten, Grundrechten, des interkulturellen Verständnisses und aktiver Bürgerschaft;
- Förderung der Integration benachteiligter Lernender, einschließlich Personen mit Migrationshintergrund, sowie Verhütung und Bekämpfung diskriminierender Praktiken.
Das Projekt muss bis zum 31.12.2016 beginnen und eine Laufzeit von 24 oder 36 Monaten umfassen.
Förderfähig sind öffentliche und private Einrichtungen, die auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und Jugend in den unter die Pariser Erklärung fallenden Bereichen tätig sind und ihren Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat, einem EFTA/EWR-Land oder einem EU-Kandidatenland haben.
Anträge können bis zum 30. Mai 2016 online bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) eingereicht werden.
Informationen zur Antragsstellung finden sich auf der EACEA-Website sowie in der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/05/2016 der Europäischen Kommission.