Bibliotheksdienste für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
Die Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat den Ständigen Ausschuss der Sektion „Library Services to People with Special Needs (LSN)“ (Bibliotheksdienste für Menschen mit besonderen Bedürfnissen) der IFLA in Berlin getroffen, um sich gemeinsam für das Recht auf diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zu Informationen einzusetzen.
Die IFLA-Sektion LSN setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer Behinderung oder besonderen Lebenssituation die Angebote und Dienstleistungen von Bibliotheken nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Dazu zählen Menschen mit körperlichen Behinderungen oder Lernschwierigkeiten, gehörlose Menschen, Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Gefängnisinsassinnen und -insassen sowie wohnungslose Menschen.
Hintergrund des Treffens ist die Erarbeitung einer internationalen Empfehlung „Bibliotheksangebote für wohnungslose Menschen“ des LSN-Ausschuss` in 2016. Dafür werden derzeit weltweit Erfahrungsberichte gesammelt und ausgewertet. Der Ausschuss wird bei der Formulierung seiner Empfehlung auch eine menschenrechtliche Perspektive zugrunde legen. Von zentraler Bedeutung ist dabei das Recht auf diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugang zu Informationen für alle Menschen.
Der Ausschuss unterstützt damit auch das Engagement der IFLA für die neuen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Bibliotheken können bei der nationalen Umsetzung eine wichtige Rolle einnehmen, denn der gleichberechtigte Zugang zu Informationen, Wissen und Bildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die nachhaltige Bekämpfung von Armut und Not.
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