Erinnerung: Ausschreibung im EU-Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“
Antragsfrist im Programmbereich 1 endet am 1. März 2016
Die Einreichungsfrist für Anträge im EU-Programmes „Europa für Bürgerinnen und Bürger“/ Programmbereich 1 endet am 1. März 2016 (für Projekte, die zwischen dem 1.8.2016 und dem 31.01.2017 beginnen).
Ziel des EU-Programmes „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (EfBB) ist die Entwicklung einer aktiven europäischen Bürgerschaft. Es bietet Förderungen für Kommunen, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit ihren Aktivitäten den Bürgerinnen und Bürgern die EU, ihre Institutionen sowie die ihr zugrunde liegenden Werte näherbringen. Insgesamt sind für den Förderzeitraum 2014-2020 etwa 185,47 Millionen Euro vorgesehen.